Bilanzierung Teil 1

Die Pflicht der ausgeglichenen Bilanz

Bilanzkreismanagement

Das Bilanzkreismanagement (BKM) sorgt, um es auf den Punkt zu bringen, für ausgeglichene Bilanzkreise. Demzufolge müssen die Gaseinspeisungen und die Gasausspeisungen eines Bilanzkreises überwacht werden und nach bestem Wissen ausgeglichen werden. Für diese Aufgaben muss der Bilanzkreisverantwortliche, der das BKM durchführt, die Prognose und den aktuellen Verbrauch in seinem Bilanzkreis im Blick behalten.

EinspeisungAusspeisung
EntryRLM
SLP
Bsp. Bilanzkreis

Bilanzkreise sind wie ein Girokonto oder T-Konto aufgebaut. Statt Soll und Haben gibt es auf der einen Seite die Einspeisung und auf der anderen Seite die Ausspeisung. Zur Einspeisung zählen die in den Bilanzkreis eingebrachten Gasmengen aus Erzeugungsanlagen, aus Pipelines oder aus Gasspeicher.
Zur Ausspeisung gehören alle aus dem Bilanzkreis herausgebrachten Mengen, wie Lieferungen an Endverbraucher, Ausspeisungen in Gasspeicher oder die Übergabe von Gasmengen an einen anderen Bilanzkreis.

Damit können Gasmengen jedem Akteur im deutschen Gasmarkt genau zugeordnet werden. Egal von wo dieser Marktpartner sein Gas bezogen hat und wohin er das Gas liefert. Durch die zentrale Verwaltung der Bilanzkreise, ist es nicht notwendig die Gasmengen mit jedem Netzbetreiber separat zu vereinbaren und zu überwachen. Mit Hilfe der Bilanzkreise wird die wirtschaftliche Komponente von der physischen Komponente, dem tatsächlichen Liefern der Gasmengen, abgekoppelt. Das führt zu einer Vereinfachung für jeden der in diesem System Gas transportieren möchte.

Die Zentrale Verwaltung und übergeordnete Prüfung der Bilanzkreise übernimmt der Marktgebietsverantwortliche (MGV). Er stellt die Bilanzkreise zur Verfügung und ermöglicht es jedem BKV Bilanzkreise zu erstellen und anderen Bilanzkreisen zuzuordnen. Die vertragliche Grundlage bildet der Bilanzkreisvertrag zwischen einem MGV und einem BKV. Dieser Vertrag ist die Anlage 4 der Kooperationsvereinbarung und somit Bestandteil der Regelungen, auf die sich die Branche geeinigt hat und die von der Bundesnetzagentur genehmigt wurden.

Die Verbindung zwischen dem Bilanzkreismanagement und der Belieferung von Kunden mit Gas

Jeder Kunde muss einem Bilanzkreis zugeordnet werden. Das schreibt die GeLi Gas (Geschäftsprozesse Lieferantenwechsel Gas) vor. Darin werden die entsprechenden Maßnahmen angegeben, die für eine diskriminierungsfreie Belieferung mit Gas in Deutschlang festgelegt wurden. Demnach ist jede Abnahmestelle, egal ob Privathaushalt, Industriekunde oder auch ein Speicher vom jeweiligen Lieferanten einem Bilanzkreis zuzuordnen. Somit muss jeder Lieferant über Bilanzkreise verfügen. Diese darf aber nur die Marktrolle Bilanzkreisverantwortlicher beantragen und pflegen. Es handelt sich entsprechend den Festlegungen der Branche zwar um zwei getrennte Marktrollen aber wie diese miteinander verbunden sind, wird nicht geregelt. So kann der Lieferant und der BKV ein und das selbe Unternehmen sein. Aber es kann auch ein BKV als Dienstleistungsunternehmen vom Lieferanten verpflichtet werden. Durch diese Verbindung sind die Belieferung eines Kunden und die dahintersteckende Bilanzierung der Gasmengen verknüpft.

Diese kurze Darstellung soll nur eine Einleitung zum Thema Bilanzierung sein. Im nächsten Teil wird es um die wesentlichen Punkte im BKM gehen.

  • Was muss der Bilanzkreisverantwortlichen vor der Gaslieferung alles berücksichtigen?
  • Welche Prozessschritte sind zum Zeitpunkt der Belieferung zu beachten?
  • Welche Pflichten hat der BKV nach der Belieferung?

Habe ich noch etwas vergessen oder sollte ich auf etwas genauer eingehen? Schreib mir einfach in den Kommentaren was dir dazu einfällt oder du noch wissen möchtest.

2 Kommentare zu „Bilanzierung Teil 1“

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