Gasspeicherumlage ist beschlossen

Gasspeicherumlage

Inhalt

Kurze Vorstellung der Gasspeicherumlage

Ab dem 01.10.2022 wird von Seiten des Marktgebietsverantwortlichen Trading Hub Europe (THE) eine neue Umlage erhoben. Diese dient der Sicherung der Füllstandsvorgaben für Gasspeicher welche am 30.04.2022 per Gesetz in Kraft getreten ist und wird als s.g. Gasspeicherumlage berechnet.

Wesentliche Eckpunkte der Gasspeicherumlage

Wozu dient die Gasspeicherumlage?

Die Gasspeicherumlage dient zur Deckung der Kosten, die THE durch die Erfüllung ihrer Aufgaben im Zusammenhang mit der Sicherung der Füllstandsvorgaben für Gasspeicheranlagen entstehen.

Diese Aufgaben stammen im Wesentlichen aus den Vorschriften für Füllstandsvorgaben für Gasspeicher entsprechend §§35a bis §35g EnWG (vom 30.04.2022). Speziell aus §35e Umlage der Kosten des Marktgebietsverantwortlichen; Finanzierung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG).

Wer erhebt die Gasspeicherumlage?

Die Umlage wird von THE im Rahmen der aktuellen Umlagen Abrechnungen erhoben.

Wie wird die Gasspeicherumlage abgerechnet?

Die Gasspeicherumlage wird auf alle aus einem Bilanzkreis ausgespeisten Mengen, wie RLM und SLP, Grenzübergangspunkten(GÜP) und virtuelle Kopplungspunkte erhoben.

Wem verrechnet die THE die Gasspeicherumlage?

Allen Bilanzkreisverantwortlichen (BKV) die Mengen aus eigenen Bilanzkreisen ausspeisen.

Wann erfolgt die Abrechnung der Gasspeicherumlage?

Ab dem 01.10.2022 je Monat, sobald die endgültigen Ausspeisemengen feststehen. Die Abrechnung erfolgt entsprechend den bisherigen RLM- und SLP-Umlagen. Damit können auch für die Gasspeicherumlage, analog zu den bisherigen Umlagen, Abschlagzahlungen von der THE verlangt werden.

Besonderheiten sind die begrenzte Laufzeit und die Perioden in denen der jeweiligen Preise gültig sind.

Aktuell ist die Genehmigung der Umlage bis zum 31.03.2025 begrenzt. Grundsätzlich beträgt die Umlagenperiode sechs Monate. Aber die erste und die letzte Periode sind auf drei Monate verkürzt worden. Hier wurde einerseits ein Zeitraum gewählt, der eine gewisse Planungssichert für die Beteiligten bieten soll. Auf der anderen Seite aber auch der unsicheren Prognosen Rechnung getragen, die mit zunehmenden Laufzeiten auch höhere Risiken enthalten. Das schützt die THE und die BKV vor sprunghaft steigenden Speicherumlagen.

Die erste Periode wurde auf nur drei Monate begrenzt, da noch keine Erfahrungswerte vorliegen und die THE entsprechend kurzfristig nachjustieren kann. Die letzten drei Monate wurden gewählt, da die Umlage am Ende der Laufzeit weder einen Fehlbetrag noch einen Überschuss im Umlagekonto der THE erzeugen soll. Der Umlagekontostand für die Gasspeicherumlage soll am 31.03.2022 möglichst auf 0 Euro stehen. Dazu wählte man ebenfalls den verkürzten Zeitraum, um entsprechende Anpassungen am Preis kurzfristig vornehmen zu können.

Woraus setzt sich der Preis der Gasspeicherumlage zusammen?

Der Preis für die Gasspeicherumlage wird durch die THE prognostiziert. Dabei werden alle Kosten, die für die Durchführung der Füllstandsvorgaben für Gasspeicher entstehen, bspw. Ausschreibung der Strategic Storage Based Options (SSBOs), berücksichtigt. Dem gegenüber stehen mögliche Erlöse die entstehen können, bspw. durch den Verkauf von Mengen aus den Speichern. Sollten die prognostizierten Kosten, die prognostizierten Erlöse übersteigen, erhebt die THE eine entsprechende Speicherumlage.

Darstellung der aktuellen Termine zur Gasspeicherumlage

Darstellung der aktuellen Termine (Periode 6 Monate, Ausnahme 1. & letzte Umlagenperiode, Veröffentlichung 6 Wochen vor Gültigkeit, max. Laufzeit bis 31.03.2025)

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