Die Gasbeschaffungsumlage ist jetzt bekannt

Gasbeschaffungsumlage

Ab dem 01.10.2022 wird THE die neue Gasbeschaffungsumlage abrechnen. Diese Umlage, oft nur Gasumlage genannt, wird 24,19 €/ MWh betragen. Die Einnahmen sollen für Gasimportunternehmen als Ausgleich dienen, für die in Russland bestellten Gasmengen, welche aufgrund der Importreduzierung jetzt aus anderen, teureren Quellen bezogen werden müssen.

Inhalt

Wozu dient die neue Gasbeschaffungsumlage?

Die Gasbeschaffungsumlage dient als Ausgleich für die an russische Zulieferer bereits gezahlten Gasliefermengen, welche in der aktuellen Situation mit Ersatzmengen zu höheren Preisen ausgeglichen werden müssen.
Entsprechend dem § 26 Energiesicherungsgesetz (EnSiG) erfolgt ein finanzieller Ausgleich durch eine saldierte Preisanpassung (Gaspreisanpassungsverordnung).

Wer erhebt die Umlage?

Die Umlage wird vom Marktgebietsverantwortlichen THE in Abstimmung mit der BNetzA sowie dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) berechnet und erhoben.

Wer zahlt die Umlage?

THE stellt die Umlage allen BKV in Rechnung.
Eine Weitergabe an Kunden ist möglich.

Wie setzt sich der Preis zusammen?

Der Preis setzt sich aus den gemeldeten Verlusten der betroffenen Gasimporteure zusammen.
12 Unternehmen haben für den aktuellen Preis ihre Ansprüche angemeldet. Der angegebene finanzielle Schaden wird zu 90% (ca. 34 Mrd. €) durch die Umlage abgefangen.

Die Berechnungsgrundlage für diese Umlage wird zum 01.10.2022 von THE bekannt gegeben.

Der aktuell veröffentlichte Preis gilt von Okt.-Dez. 2022. Änderungen können sich frühestens zum 01.01.2023 ergeben. Da der Preis zwischen zwei Anpassungen drei Monate gültig sein muss. Voraussetzung für eine Preisänderung aber ist, dass THE bis zum 15. Kalendertag einen neuen Preis veröffentlicht haben muss. Dann erst, ist der neue Preis zum übernächsten Monat nach der Veröffentlichung gültig.

Die Umlage ist bis zum 01.04.2024 festgelegt (1. Saldierungsperiode).

Liste der Unternehmen, die Ansprüche angemeldet haben:

AXPO Solutions AG

DXT Commodities S.A.

EWE Trading GmbH

ENET Energy SA

Gunvor Group Ltd.

RWE Supply & Trading GmbH

OMV Gas Marketing & Trading GmbH

SEFE Marketing & Trading Ltd

Uniper SE

Vitol SA

VNG Handel & Vertrieb GmbH WIEH GmbH

Wie wird die Gasbeschaffungsumlage abgerechnet?

Die Abrechnung erfolgt auf alle RLM- und SLP-Ausspeisemengen aus einem Bilanzkreis gegenüber dem BKV dieses Bilanzkreises.
Für die Umlage wird eine separate Rechnung gestellt.

Wann erfolgt die Abrechnung?

Die erste Rechnung wird im Dezember 2022 für den Leistungsmonat Oktober 2022 versendet. Also zu der Zeit, zu der auch die Bilanzkreisabrechnung erfolgt.

Werden Abschlagszahlungen verlangt?

Aktuell sind Abschlagszahlung auf die Gasbeschaffungsumlage nicht vorgesehen.

Wird das Umlagekonto veröffentlicht?

THE wird das entsprechende Umlagekonto ab dem 01.10.2022 veröffentlichen.


Die neue Gasbeschaffungsumlage wird ab dem 01.10.2022 bis zum 01.04.2024 von THE erhoben. Die Abrechnungen erfolgen als separate Rechnung ggü. jedem BKV für die aus seinem Bilanzkreis ausgespeisten RLM- und SLP-Mengen. Der aktuelle Preis von 24,19 €/MWh ist für eine Umlage sehr hoch und wird daher neben der Ausgleichsenergie ein wesentlicher Kostenbestandteils in den Abrechnungen des BKV sein.

Link:

FAQ-Gasbeschaffungsumlage- und Gasspeicherumlage

Pressemitteilung zur Gasbeschaffungsumlage

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