Bilanzkreisverantwortlicher

Der Bilanzkreisverantwortliche (BKV) ist verpflichtet die Gasmengen in seinen Bilanzkreisen gegenüber dem MGV auszugleichen. Zusätzlich trägt er die Kosten gegenüber dem Marktgebietsverantwortlichen (MGV) bezogen auf seine Bilanzkreise.

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