Kooperationsvereinbarung Version XIII (KoV XIII)

Am 1. Oktober tritt die neue KoV in Kraft

Don't forget KoV XIII

Alle Beteiligten im deutschen Gasmarkt, welche Gasmengen innerhalb Deutschlands transportieren oder Kunden mit Gas beliefern, müssen die Änderungen durch die KoV XIII ab dem 01.10.2022 befolgen. Für die Marktrolle des Bilanzkreisverantwortlichen (BKV) sind die jeweiligen Änderungen im Folgenden kurz dargestellt.

Inhalt

Direktzahler

VHP-Entgelte und Umlagen können von BKV’s welche nicht den Rechnungsbilanzkreis führen, direkt an den Marktgebietsverantwortlichen (MGV) gezahlt werden. Dazu kann der BKV im Portal des Marktgebietsverantwortlichen, d.h. im Trading Hub Europe – Portal, einfach beim entsprechenden Bilanzkreisvertrag ein Häkchen bei „Direktzahlung“ setzen.

Bilanzkreisverbindungen

Bilanzkreisverbindungen können mit einer verkürzten Frist von fünf Werktagen (5 WT) gebildet oder getrennt werden. Zuvor war die Frist auf 10 WT festgelegt.

Dabei zu beachten sind evtl. Dienstleistungsverträge, welche in Zusammenhang mit den Bilanzkreisverbindungen stehen und deren Fristen.

Neue Bilanzierungszeitreihen

Für eine noch transparentere Darstellung der ausgleichsenergierelevanten Bilanzierungsmengen, werden zwei neue Zeitreihentypen eingeführt. Das sind die Zeitreihentypen BKHSALDüber und BKLSALDüber, welche mit dem Datenformat TRANOT übertragen werden.

Mehrtägige Nominierungsmeldungen

Der BKV hat die Möglichkeit seine Nominierungen für mehre Tage in die Zukunft abzugeben. Dabei überprüft der MGV die Nominierungen für den restlichen Monat und den Folgemonat (Prematching).

Umsetzung

Die Änderungen durch die KoV XIII sind sowohl für die Prozesse als auch für die verwendeten Systeme umzusetzen.
Eine Ausnahme bildet dabei die Einstellung der Direktzahlung. Diese kann sofort im Portal der Trading Hub Europe eingestellt werden.
Es sollten auch immer Verträge zu Dienstleister oder Kunden berücksichtigt werden, welche mit den Bilanzierungsprozessen verbunden sind.

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